Unfallversicherung

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Liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vor, so haben die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften etc.) dessen Folgen zu begrenzen oder den Versicherten möglichst wieder in den bisherigen Beruf und Betrieb einzugliedern sowie die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen bei Berufsunfähigkeit durch Geldleistung zu entschädigen.
Das ist kompliziert zu handhaben und daher führen entsprechende Anträge und Klagen, v.a. ohne juristischen Beistand, vielfach nicht zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Wir helfen Ihnen, wie folgendes Beispiel aus der Praxis zeigt:

„Auf dem Weg zur Arbeit brachte ich meine Tochter mit dem Auto zur Tagesmutter. Auf der Weiterfahrt zum Arbeitsplatz passierte es dann. Auf regennasser Fahrbahn kam mein Pkw ins Schleudern und kollidierte mit einem entgegenkommenden Kleintransporter. Seitdem bin ich querschnittsgelähmt. Dass dieser schlimme Unfall als ‚Wegeunfall’ anerkannt wurde, verdanke ich dem Sozialverband VdK. Mit dessen Hilfe bekam ich eine intensive Reha und beziehe dauerhaft Rente.“

VdK-Mitglied Birgit Tröndle, 39 Jahre, Zahnarzthelferin

Erfahren Sie hier, wie der VdK Ihnen in allen sozialrechtlichen Bereichen helfen kann: