Liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vor, so haben die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften etc.) dessen Folgen zu begrenzen oder den Versicherten möglichst wieder in den bisherigen Beruf und Betrieb einzugliedern sowie die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen bei Berufsunfähigkeit…