Soziales Entschädigungsrecht

soziales Entschädigungsrecht der VdK hilft!

Dazu gehören z.B. Opferentschädigung, Entschädigung durch Impfschäden, Grundsicherung oder auch Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Antragsablehnungen sind nicht selten. Denn das Entschädigungsrecht ist schwierig. Durch einen solchen Vorfall warten Behinderte häufig sehr lange auf Nachteilsausgleich. Professioneller Rechtsbeistand verhindert diese Nachteile und sorgt dafür, dass nach Gesundheitsschäden die größtmögliche Wiedereingliederung möglich ist!

Wir helfen Ihnen, wie folgendes Beispiel aus der Praxis zeigt:

„Mein Sohn erlitt vor vielen Jahren infolge einer für Kleinkinder damals vorgesehenen Impfung einen schweren Hüftschaden. Wegen dieser Körperbeschädigung ist er dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen. Ohne Rollstuhl kann er sich nur sehr mühsam und nur wenige Schritte fortbewegen. Dass er heute eine Grundrente bezieht, ist dem Sozialverband VdK zu verdanken. Dort wurden wir über das soziale Entschädigungsrecht informiert. Mit Hilfe des VdK gingen die Antragstellung und die Gewährung der Grundrente schnell über die Bühne.“

VdK-Mitglied Markus Roeschel, 76 Jahre, Bäckermeister

Erfahren Sie hier, wie der VdK Ihnen in allen sozialrechtlichen Bereichen helfen kann: