Schwerbehindertenrecht

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen, die auf deren Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ausgerichtet sind. Aufgrund der großen und übergreifenden Bedeutung werden entsprechende Anträge häufig nicht im positiven Sinne entschieden. Es gibt häufig Streitpunkte und Unstimmigkeiten z.B. bei der Einstufung von Schwerbehinderungen oder bei den gewährten Sozialleistungen. Dies kann sich erheblich auf Ihre Ansprüche zu verschiedenen Hilfen auswirken. Auch ist häufig nicht klar, welche Sozialkasse genau zuständig ist. Da ist kompetente Rechtsberatung von großer Bedeutung – damit eine Behinderung/Schwerbehinderung auch als solche anerkannt und Hilfe gewährt wird!
Wir helfen Ihnen, wie folgendes Beispiel aus der Praxis zeigt:
„Unsere kleine Tochter ist von Geburt an geistig behindert und leidet zusätzlich unter erheblichem Bewegungsdrang. Wir haben daher die Versorgung mit einem Reha-Kinderwagen beantragt. Die Kasse hat dies abgelehnt und unsere Klage blieb zunächst erfolglos. Nicht zuletzt dank der hervorragenden Prozessvertretung durch den Sozialverband VdK haben wir dann in der letzten Instanz doch noch Recht bekommen.“
VdK-Mitglieder Gudrun und Siegfried Mutschler, 31 und 33 Jahre, Musiklehrerin und IT-Leiter
