Rentenversicherung

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Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist die finanzielle Absicherung der Versicherten für den Fall, dass aus Altersgründen oder aufgrund von Gesundheitseinschränkungen eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, sei es durch Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:

  • Renten wegen Alters
  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Renten an Witwen, Witwer und Waisen
  • Zuschüsse zu den Beiträgen zur Krankenversicherung

Häufig differieren Leistungsanspruch und Leistungsgewährung, weil die Deutsche Rentenversicherung die Voraussetzung dafür nicht als erfüllt ansieht. Ein Rentenabschlag kann die Folge sein. Juristischer Beistand und kompetente Hilfe bei Rentenfragen, z.B. für den Rentenantrag,  sind dann entscheidend!

Wir helfen Ihnen, wie folgendes Beispiel aus der Praxis zeigt:

„Nach dem dritten Herzinfarkt war ich körperlich nicht mehr in der Lage, ins stressige Arbeitsleben zurückzukehren. An meine bisherige Tätigkeit im Außendienst einer Versicherung war nicht mehr zu denken. Die zu erwartenden Belastungen der Berufstätigkeit könnten bei meinem geschädigten Herzen tödliche Folgen haben, bescheinigten mir meine Ärzte. Die Rentenversicherung sah dies jedoch anders. Dort sprach man von einem Restleistungsvermögen von ‚täglich mehr als sechs Stunden für leichte Tätigkeiten’. Die volle Erwerbsminderung wurde bei mir verneint.
Dass ich mittlerweile doch eine volle Erwerbsminderungsrente beziehe, verdanke ich den VdK-Sozialrechtsexperten. Sie vertraten mich zunächst im Widerspruchsverfahren und dann vor dem Sozialgericht. Dann war die Sache klar.“

VdK-Mitglied Jörg Altenburger, 56 Jahre, Versicherungsvertreter

Erfahren Sie hier, wie der VdK Ihnen in allen sozialrechtlichen Bereichen helfen kann: