Arbeitslosigkeit

Ob Arbeitslosengeld I, Hartz IV, Leistungsminderungen oder Sperren: In kaum einem anderen Rechtsbereich wird so häufig über Anspruchsberechtigungen gestritten wie beim Thema Arbeitslosigkeit. Die Beratung und die Rechtsmittel des VdK haben das Ziel, erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Angehörige bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen, die zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes befähigt. Da Leistungen zum Lebensunterhalt nur bezahlt werden, wenn die Hilfebedürftigkeit nicht anders beseitigt werden kann, ist eine Klage häufig der einzige Ausweg, um berechtigte Ansprüche auch durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen, wie folgendes Beispiel aus der Praxis zeigt:
„Über 30 Jahre war ich im gleichen Betrieb, doch plötzlich kam die Betriebsstilllegung. Anfangs dachte ich noch, ich würde wieder einen neuen Job finden, doch ehe ich mich versah, war ich HARTZ-IV-Empfängerin. Jetzt bin ich 51 Jahre, habe keine Perspektive und lebe von 347 Euro monatlich. Meine gemütliche 2 ½-Wohnung ist das einzige, was mich momentan erfreut. Die sollte ich gegen eine kleinere tauschen! Dazu ist es zum Glück nicht gekommen. Hierfür hat der Sozialverband VdK gesorgt. Unsere Klage vor dem Sozialgericht war erfolgreich.“
VdK-Mitglied Ulrike Grainer, 51 Jahre, kaufmännische Angestellte
